Solar auf freien Flächen
Einnahmen erzielen durch freie Dachflächen, Freiflächen oder Gewässer? – werden Sie jetzt Verpächter und generieren Sie damit ein zusätzliches Einkommen!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen durch die Verpachtung ungenutzter Dachflächen, Freiflächen oder Gewässer zu generieren. Unsere Pachtverträge haben eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren, mit der Option, den gesamten Pachtbetrag vor Baubeginn vollständig ausgezahlt zu bekommen.
Aktuell zahlen wir Einmalpachtbeträge im Voraus oder als jährliche Pachtzahlung.
Aktuell zahlen wir Einmalpachtbeträge im Voraus oder als jährliche Pachtzahlung.
Warum eine Fläche verpachten und nicht selbst bauen?
Sie benötigen kein technischen Know How für den Betrieb der Anlage, da wir uns als Anlagenbetreiber um alle technischen Details kümmern. Zudem werden alle Anlagen sowohl während des Baus als auch nach Abschluss der Bauarbeiten von uns versichert, sodass Sie sich in dieser Hinsicht keine Sorgen machen müssen.
Bei uns haben Sie als Verpächter die Möglichkeit nicht nur Pachteinnahmen zu generieren, sondern können auch von dem produzierten Strom Ihrer Anlage durch einen vergünstigten Strompreis profitieren. Dieses Konzept bietet eine Win-Win Situation für Verpächter und Pächter.
Bei uns haben Sie als Verpächter die Möglichkeit nicht nur Pachteinnahmen zu generieren, sondern können auch von dem produzierten Strom Ihrer Anlage durch einen vergünstigten Strompreis profitieren. Dieses Konzept bietet eine Win-Win Situation für Verpächter und Pächter.
Was passiert mit meiner Fläche nach Ablauf der Pachtzeit?
Mit unserem Pachtvertrag haben Sie die Möglichkeit, nach Ablauf der Pachtzeit den Vertrag auf weitere 5 Jahre zu verlängern und erhalten hierfür erneut eine Pachtzahlung.
Sollten Sie dies nicht wünschen, wird die komplette Anlage von uns ordnungsgemäß abgebaut, sodass Sie ihre Fläche anderweitig benutzen können.
Sollten Sie dies nicht wünschen, wird die komplette Anlage von uns ordnungsgemäß abgebaut, sodass Sie ihre Fläche anderweitig benutzen können.
Angetrieben von der Kraft der Sonne können wir gemeinsam Großes erreichen
Wie auch Gemeinden von einer Photovoltaikanlage profitieren können: Städte und Gemeinden können eine Vorreiterrolle übernehmen, indem sie öffentliche Gebäude und Flächen für Solarenergieprojekte zur Verfügung stellen.
Das Erneuerbaren Energien Gesetz sorgt dafür, dass Kommunen finanziell am Erlös pro Kilowattstunde für den eingespeisten Strom beteiligt werden. Diese Regelung schafft eine Win-win-Situation für Betreiber, Gemeinde und Umwelt.
Dies fördert nicht nur die lokale Energieversorgung, sondern stärkt auch das Bewusstsein für Umweltschutz in der Gemeinschaft. *
Mehr Information zum Thema Bürgerbeteiligung
* Gesetzte im Internet
Dies fördert nicht nur die lokale Energieversorgung, sondern stärkt auch das Bewusstsein für Umweltschutz in der Gemeinschaft. *
Mehr Information zum Thema Bürgerbeteiligung
* Gesetzte im Internet
Was von Ihnen als Verpächter benötigt wird:
- Grunddienstbarkeit: Für die Installation der Photovoltaikanlage ist eine Grunddienstbarkeit, die auf der Fläche eingetragen wird, erforderlich.
Als Flächeneigentümer entstehen Ihnen dabei keine Kosten.
- Zugang zur Photovoltaikanlage: Auch nach dem Bau der Anlage wird ein Zugang auf das Grundstück benötigt, da die regelmäßige Wartung und Überwachung von Photovoltaikanlagen entscheidend ist, um die Leistung und Effizienz der Anlage langfristig sicherzustellen.
Wir sind Ihr einziger und direkter Vertragspartner. Ein Weiterverkauf oder eine Übertragung erfolgt nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung.
Fragen / Antworten
Die Höhe der Pacht für die Verpachtung einer Fläche hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe, die Lage, die Nutzungszwecke und eventuelle zusätzliche Vereinbarungen. Wir werden für Sie das richtige Konzept mit den passenden Pachtpreisen finden. Fragen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an.
Bei landwirtschaftlichen Flächen zur Verpachtung einer Freifläche beläuft sich die Mindestgröße bei uns ab 2,5 Hektar, bei Dachflächen ab 5000m², Agri PV ab 2,5 Hektar und für Industrieflächen ab 2 Hektar Freifläche oder 5000 m² Dachfläche.
Das Grundstück verliert den Status „Landwirtschaft“ nicht, wenn im Vorfeld bereits gesichert wird, dass die gesamte Anlage nach Ablauf der Pachtzeit zurückgebaut wird. Diese Rückbauverpflichtung und Bürgschaft sowie die Begrenzung der Nutzung der Fläche für die Erzeugung von Solarenergie auf 20 Jahre mit der Option der Verlängerung wird im Pachtvertrag festgelegt. Eine weitere erbschaftsteuerliche Befreiung liegt vor, wenn dem Landwirt eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft als Kommanditist ermöglicht wird. Dazu reicht eine Beteiligung von 1% an dem Gesamtvermögen der Gesellschaft.
Nein! Solange alle Komponenten fachgerecht montiert werden, gehen hier keine Strahlungen ab.*
* Aktuelle Fakten Photovoltaik
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